Institut inter.research e.V.


Institut für interdisziplinäre Forschung - inter.research e.V.

Satzung

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Auszug aus der Satzung:

§1 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Studien, durch Vermittlung wissenschaftlicher Ergebnisse in Form von Veranstaltungen, Workshops, Seminaren sowie durch die Förderung der Internationalisierung in Hochschul- und Weiterbildung und der dafür erforderlichen Schlüsselkompetenzen.
(3) Die Erfüllung dieser institutionellen Aufgaben orientiert sich an

  • dem interdisziplinären Anspruch
  • der Vernetzung der Arbeitsbereiche
  • der Förderung von problemorientiertem Denken und interkultureller Kompetenz
  • sowie ggf. anerkannten Richtlinien zur Forschungsförderung.

(4) Das Institut strebt eine intensive Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen und Entscheidungsträgern der Region an. Darüber hinaus wird das Institut mit überregionalen und internationalen Partnern kooperieren. Einen Schwerpunkt bilden dabei Partner aus der europäischen Union. Hierzu tragen entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und regelmäßige Publikationen über die Arbeitsergebnisse bei.
(5) Projekte, die den Zielen und Grundsätzen des Instituts entsprechen, können sowohl vom Institut als auch von seinen Partnern initiiert werden.
(6) Die Mittel des Instituts einschließlich etwaiger Überschüsse aus der Projektarbeit werden nur für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 2 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein inter.research Institut für interdisziplinäre Forschung e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Zuwendungen an den Verein aus zweckgebundenen Mitteln und etwaige Überschüsse aus der Projektarbeit dürfen nur für die vorgeschriebenen Zwecke verwendet werden.

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